Das Bundesprogramm Demokratie leben! unterstützt Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den „Partnerschaften für Demokratie“. Das sind lokale und regionale Bündnisse, die vor Ort passende Strategien für die konkrete Situation entwickeln – beteiligungsorientiert und nachhaltig.
Projektmittel für 2025 können jetzt wieder beantragt werden.
Projekte über 1.000,00 Euro können mit folgenden Fristen gestellt werden:
1. Phase: bis zum 30.04.2025 - Projektbeginn ab 19.06.2025
2. Phase: bis zum 30.06.2025 - Projektbeginn ab 19.08.2025
Anträge im Kleinprojekte- und Jugendfonds mit bis zu 1.000,00 Euro können ab sofort laufend gestellt werden.
Die bisherigen Ziele, Fonds und Förderrichtlinien wurden mit der neuen Förderphase ab 2025 überarbeitet. Damit verlieren die bisherigen ihre Wirkung.
Die neuen Dokumente finden sie nebenstehend rechts unter "Downloads".
Zur Umsetzung der Schwerpunkte der Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen können Einzelprojekte mit bis zu 20.000 Euro unterstützt werden.
Für kleinere Projekte und kurzfristige Vorhaben wurde ein Kleinprojektefonds eingerichtet. Bei diesem können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 1.500,00 Euro beantragt werden.
Für Projekte, die von Kindern und Jugendlichen initiiert und durchgeführt werden, gibt es zudem bis zu 1.000 € aus dem Jugendfonds.
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Grundvoraussetzung für die Förderung der Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen ist ein sogenannter "Projektcharakter" der Maßnahmen abseits der laufenden Aufgaben und Tätigkeiten des Trägers/der Trägerin.
Die Projekte müssen sich an den Leit-, Mittler- und Handlungszielen der PfD Nordsachsen orientieren. Es wird dringend empfohlen, die Fachstelle rechtzeitig vor Einreichen der Antragsunterlagen zu kontaktieren. Die Bewilligung der Förderung aus dem Einzelprojektefonds erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des vier mal im Jahr tagenden Begleitausschusses.
Anträge für die Förderung von Kleinprojekten können fortlaufend (ohne feste Fristen) bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden. Aber auch diese Anträge bitte rechtzeitig vor Projektbeginn einreichen.
Grundlage für das Antragsverfahren ist die Förderrichtlinie für Einzelprojekte der Partnerschaft für Demokratie Nordsachsen. Für diesen Fonds gibt es eine eigene Richtlinie mit Hinweisen zum Antragsverfahren. Zu beachten ist außerdem die Leitlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Für die Orte Eilenburg, Bad Düben und Laußig eine eigene Partnerschaft für Demokratie! Weitere Informationen finden Sie auf https://demokratie-eb-bd-lau.de/. Für Projekte in diesen Orten wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinierungs- und Fachstelle.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist im Januar 2025 in seine 3. Förderperiode (2025 bis 2032) gestartet. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Mehr erfahren Sie auf der Homepage: https://www.demokratie-leben.de/dl/programm/ueber-demokratie-leben-
Unter diesen Hauptzielen entwickelt jede einzelne Partnerschaft eigene Ziele für den Landkreis. Ihre Beachtung ist unabdingbar für die Antragstellung.