Das Bundesprogramm Demokratie leben! unterstützt Städte, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse in den „Partnerschaften für Demokratie“. Das sind lokale und regionale Bündnisse, die vor Ort passende Strategien für die konkrete Situation entwickeln – beteiligungsorientiert und nachhaltig.
Aktuell befinden wir uns in der Antragstellung und Bewilligungsphase für den neuen Projektzeitraum ab 2025. Sobald wir Förderbescheide haben, aktualisieren wir hier die Links zu Anträgen und freuen uns mit Ihnen und euch Vielfalt in Nordsachsen zu gestalten.
Die bisherigen Ziele, Fonds und Förderrichtlinien werden überarbeitet. Damit verlieren die bisherigen ihre Wirkung.
Wir informieren an dieser Stelle nach dem 01.04.2025 und der Sitzung des BÜNDNIS über Fördermöglichkeiten und Rahmenrichtlinien.
Zur Umsetzung der Schwerpunkte der Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen können Einzelprojekte mit bis zu 20.000 Euro unterstützt werden.
Für kleinere Projekte und kurzfristige Vorhaben wurde ein Kleinprojektefonds eingerichtet. Bei diesem können Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro beantragt werden.
Für Projekte, die von Kindern und Jugendlichen initiiert und durchgeführt werden, gibt es zudem bis zu 1.000 € aus dem Jugendfonds.
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Grundvoraussetzung für die Förderung der Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen ist ein sogenannter "Projektcharakter" der Maßnahmen abseits der laufenden Aufgaben und Tätigkeiten des Trägers/der Trägerin.
Die Projekte müssen sich an den Leit-, Mittler- und Handlungszielen der PfD Nordsachsen orientieren. Es wird dringend empfohlen, die Fachstelle rechtzeitig vor Einreichen der Antragsunterlagen zu kontaktieren. Die Bewilligung der Förderung aus dem Einzelprojektefonds erfolgt unter Berücksichtigung der Empfehlung des vier mal im Jahr tagenden Begleitausschusses.
Anträge für die Förderung von Kleinprojekten können fortlaufend (ohne feste Fristen) bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden. Aber auch diese Anträge bitte rechtzeitig vor Projektbeginn einreichen.
Grundlage für das Antragsverfahren ist die Förderrichtlinie für Einzelprojekte der Partnerschaft für Demokratie Nordsachsen. Für diesen Fonds gibt es eine eigene Richtlinie mit Hinweisen zum Antragsverfahren. Zu beachten ist außerdem die Leitlinie des Bundesprogramms "Demokratie leben!".
Für die Orte Eilenburg, Bad Düben und Laußig eine eigene Partnerschaft für Demokratie! Weitere Informationen finden Sie auf https://demokratie-eb-bd-lau.de/. Für Projekte in diesen Orten wenden Sie sich bitte an die zuständige Koordinierungs- und Fachstelle.
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ist im Januar 2025 in seine 3. Förderperiode (2025 bis 2032) gestartet. Mit dem Programm fördert das BMFSFJ zivilgesellschaftliches Engagement auf allen Ebenen des Staates für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander sowie die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft. Mehr erfahren Sie auf der Homepage: https://www.demokratie-leben.de/dl/programm/ueber-demokratie-leben-
Unter diesen Hauptzielen entwickelt jede einzelne Partnerschaft eigene Ziele für den Landkreis. Ihre Beachtung ist unabdingbar für die Antragstellung.