Im Landkreis Nordsachsen gibt es zwei Partnerschaften für Demokratie mit unterschiedlichen regionalen Zuständigkeiten. Für die Orte Eilenburg, Laußig und Bad Düben ist die Partnerschaft für Demokratie Eilenburg-Bad Düben-Laußig zuständig, für alle anderen Orte im Landkreis die Partnerschaft für Demokratie in Nordsachsen.
Ansprechpartnerin:
Annegret Janssen
Ansprechpartner:
Karl Winter-Brummer
Als Koordinierungs- und Fachstellen der Partnerschaften für Demokratie in Nordsachsen informieren, beraten und begleiten wir zivilgesellschaftliches Engagement für ein vielfältiges, friedliches und demokratisches Miteinander, gefördert durch das Bundesprojekt Demokratie leben! - Aktiv gegen Extremismus, Gewalt und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit.
Wir unterstützen die zielgerichtete Zusammenarbeit aller vor Ort relevanten Akteur: innen bei Aktivitäten gegen Extremismus und Ideologien der Ungleichwertigkeit, Gewalt und Menschenfeindlichkeit. In partnerschaftlicher Zusammenarbeit fördern wir die nachhaltige Entwicklung des demokratischen Gemeinwesens in lokalen und regionalen Gruppen und Bündnissen. Dafür stehen uns Projektefonds zur Verfügung. Ein BÜNDNIS berät mehrmals im Jahr über die größeren Projektanträge, Weiterentwicklung und aktuelle Geschehnisse.
Wir informieren über örtliche Beratungsstellen und Neuigkeiten, veranstalten jährlich eine Demokratiekonferenz.
Mit unsere Kampagne für Demokratie
#mischmit auf Instagram zeigen wir
gemeinsam mit vielen Anderen wie vielfältig und engagiert wir Menschen in Nordsachsen sind.
Zur Partnerschaft gehört auch das Jugendforum Nordsachsen. Hier engagieren sich Jugendliche für Jugendprojekte aus dem Landkreis und verteilen die Gelder des Jugendfonds. Was dort so los ist, können sie im Jugendblog lesen.
Wir setzen uns ein für eine Kultur der Kooperation des respektvollen Miteinanders. Gemeinsam mit Ihnen machen wir Demokratie erfahrbar, erlebbar und verständlich:
Wir wissen: Eine Teilnehmendenliste ausfüllen klingt erstmal nicht nach einer Kleinigkeit. Gerade in demokratieskeptischen Gegenden bei Veranstaltungen zu Demokratie, Vielfalt oder Toleranz kann
allein der Gedanke, mit Namen irgendwo zu stehen, abschreckend wirken. Und ja – das ist ein echtes Problem, dem wir in unserer Arbeit immer wieder begegnen.
Dabei war die Idee hinter der neuen Regelung eigentlich eine gute:
Mit Beginn der neuen Förderperiode wollte die Bundesebene gezielt den Bürokratieaufwand senken. Kleinstbelege müssen nicht mehr eingereicht
werden, vieles wurde vereinfacht. Stattdessen wurde die Teilnehmendenliste eingeführt – als einheitlicher und vergleichsweise unkomplizierter Nachweis dafür, dass Veranstaltungen wirklich
stattgefunden haben.
Was das bedeutet:
Seitdem ist die Teilnehmendenliste bei geförderten Veranstaltungen verpflichtend. Ohne sie können wir die Projekte nicht abrechnen – das ist eine Vorgabe auf Bundesebene, die für alle gilt.
Was dabei oft missverstanden wird:
Diese Listen dienen nicht dazu, zu kontrollieren, wer da war. Es geht nur darum zu zeigen,
dass Menschen teilgenommen haben – als Nachweis für die Förderung. Die Listen werden nicht
veröffentlicht, sie unterliegen dem Datenschutz, und sie sollen mit Augenmaß und Sorgfalt geführt werden.
Gerade bei sensiblen Themen ist uns wichtig:
Die Listen sollten nicht offen ausliegen.
Wer unterschreibt, soll das diskret tun können.
Es hilft, offen zu kommunizieren:
„Für die Förderung dieser Veranstaltung ist eine Teilnehmendenliste notwendig. Ohne sie können wir das Projekt nicht finanzieren.“
Und was ist mit Kindern und Jugendlichen?
Bei Veranstaltungen mit jungen Menschen läuft das selbstverständlich anders. Hier wird in der Regel eine einfache Anwesenheitsliste geführt,
z. B. mit Vornamen, die die Teilnehmenden selbst eintragen. Die verantwortliche Person – etwa ein*e Sozialarbeiter*in – unterschreibt dann
stellvertretend für die Gruppe. So bleibt der Aufwand gering, und der Schutz der Jugendlichen gewahrt.
Und wenn es wirklich heikel ist?
In begründeten Einzelfällen – etwa wenn die Teilnahme nachweislich mit einem besonderen Risiko verbunden ist – kann auf die Liste verzichtet werden. In solchen Fällen ist eine Begründung der
besonderen Schutzwürdigkeit nötig. Das ist nicht pauschal möglich, aber wir prüfen das mit euch gemeinsam.
Unser Ziel bleibt:
Demokratie fördern, Teilhabe ermöglichen – und das so unkompliziert wie möglich, ohne die Vorgaben aus den Augen zu verlieren. Wenn ihr unsicher seid, kommt auf uns zu. Wir finden meistens einen
gangbaren Weg.
Aktuelle Projekte in 2025 finden Sie demnächst hier:
Senden Sie uns auch Ihre Veranstaltungen im breiten Themenfeld der demokratischen Gesellschaft, damit wir diese hier integrieren können.